Neue EU-Lebensmittel-Informationsverordnung: Vereine müssen kennzeichen!

Neue EU-Lebensmittel-Informationsverordnung: Vereine müssen kennzeichen!

22. Januar 2015 Allgemein 0

EU

Die Saison auf unseren Sportplätzen steht vor der Tür und einige machen sich zu recht Gedanken über die neuen EU-Verordnungen zum Thema Lebensmittelrecht.

Der Landessportbund arbeitet noch an einer genauen Empfehlung für unsere Vereine und verweist auf die Homepage des DOSB.

Auf Nachfrage beim „Fachdienst Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärwesen“ in Frankenberg erhalten wir den Hinweis, dass alle die regelmäßig Speisen anbieten (in Vereinsheimen oder beim Grillen am Fußballplatz zur Aufbesserung der Jugendkasse), egal ob gekauft oder gesponsert, die jeweiligen Allergene angeben müssen. Des Weiteren sind die übrigen Zusatzstoffe auf Preistafeln/Aushängen zu kennzeichnen.

In unserem Vereinsberaterportal finden Sie hierzu ein Merkblatt über die Kenn- und Zusatzstoffe, sowie die Veröffentlichung des DOSB.

Findet eine Verköstigung jedoch nicht regelmäßig statt, z.B. jährliches Grillen mit Eltern und Kindern etc. müssen die angebotenen Speisen nicht extra ausgezeichnet werden.

Hilfreich für die Orientierung ist vielleicht auch die nachfolgende Seite des Hess. Fußballverbandes!

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