KOOPERATION KITA/ SCHULE

Förderung durch das Staatliche Schulamt und die Sportjugend Hessen

Landesprogramm „Schule und Verein“ – Das Programm sieht die Förderung breiten- und freizeitsportlicher Angebote im Rahmen schulischer Nachmittagsbetreuung vor. Das neue Förderprogramm sieht eine Anschubfinanzierung von generell 700,- Euro in den drei Förderjahren vor. Für weitere Informationen zur Neuausrichtung des Programms klicken Sie unten auf den roten Button. Anträge für Kooperationen müssen bis zum 15. April eines jeden Jahres gestellt werden. Aktueller Zusatz: Bei späterer Antragsstellung bitte beim zuständigen Staatlichen Schulamt anrufen und den aktuellen Antragsumfang erfragen. Gegebenenfalls sind dann auch Anträge bis Ende Mai noch möglich.

mehr >> Präsentation 16.03.22

Wichtig:  Antragsfrist – bis 15.04. jeden Jahres muss das Gesprächsprotokoll ans Staatliche Schulamt gesendet sein! 

Initiative „Mehr Bewegung in den Kindergarten“ 

Die Sportjugend Hessen und das Hessische Ministerium des Innern und für Sport fördern die Kooperation zwischen Kindergärten und Sportvereinen. Damit wird die bewegungsorientierte Betreuung in den Kindergärten verbessert. Die Kooperationspartner erhalten dazu eine Starthilfe, die eine kontinuierliche Zusammenarbeit aufbauen soll.

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Förderung aus Mitteln des Sportkreises

Der geschäftsführende Vorstand hat beschlossen, die Kooperationen der Vereine unseres Sportkreises, die keine Förderung durch das Staatliche Schulamt und die Sportjugend Hessen erhalten können, finanziell aus eigenen Mitteln zu unterstützen.
Sportvereine, die Mitglied im Landessportbund Hessen sind, können eine Kooperation mit einer Schule eingehen indem sie einen Übungsleiter für eine Schulsport-AG stellen, die in das schulische Ganztagesangebot integriert wird.
Die inhaltliche Ausrichtung der AG wird gemeinsam von Schulleitung und Sportverein in einem sog. Kooperationsvertrag vereinbart. 
Die Laufzeit einer Kooperation erstreckt sich über drei Schuljahre. Der Einstieg ist jederzeit möglich.
So wie im Landesprogramm „Schule und Verein“ werden die Kooperationen mit 700€ pro Schuljahr gefördert.

KooperationsvertragStundenabrechnung

Landkreis

 Bei Kooperationen zwischen einem Sportverein mit einer Schule erhält der Verein einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 100 EUR pro Schuljahr und Kooperation. Die Kooperation ist durch einen qualifizierten Kooperationsvertrag nachzuweisen und muss mindestens 30 Stunden pro Schuljahr umfassen. Mindestumfang der Kooperation ist ein Schuljahr. Bei Kooperationen zwischen einem Sportverein mit einer Kindertagesstätte erfolgt eine entsprechende Förderung. Sie müssen Ihren Verein zunächst registrieren und können dann einen Online-Antrag stellen.

Online-Antrag