SPORTSTÄTTENPFLEGEGERÄTE

Landessportbund Hessen

Der Landessportbund Hessen fördert 10 % der Anschaffungskosten für Sportstättenpflegegeräte (z. B. Rasenmäher).

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Land Hessen

Das Land Hessen beteiligt sich über das Investitionsprogramm „Weiterführung der Vereinsarbeit“ an der Anschaffung von Sportstättenpflegegeräten.

Online-Antrag

Landkreis

Für die Beschaffung von Pflegegeräten, die auf vereinseigenen Sportstätten eingesetzt werden (Rasenmäher, Walzen o.ä.) kann auf Antrag eine Zuwendung in Höhe bis zu 10 % der Anschaffungskosten – höchstens 1.250,00 EUR gewährt werden. Sie müssen Ihren Verein zunächst registrieren und können dann einen Online-Antrag stellen.

Online-Antrag

Stadt/ Gemeinde

In der Regel stellen die Kommunen Ihren ortsansässigen Vereinen Fördermittel für die Anschaffung von Pflegegeräten zur Verfügung. Fragen Sie bei Ihrer Kommune nach.