Sport und Verfassungsrang — Anspruch und Wirklichkeit

Sport und Verfassungsrang — Anspruch und Wirklichkeit

18. April 2014 Allgemein 0

Pflichtaufgabe oder freiwillige Leistung? Landessportbund fordert Klarstellung

„Welchen Stellenwert hat die Aufnahme des Sports als Staatsziel in der Hessischen Verfassung?“

Diese Fragestellung hat der Landessportbund Hessen e.V. (lsb h) zum Anlass genommen, um über die Bedeutung dieses Verfassungsrangs angesichts von „kommunalem Schutzschirm“, Schuldenbremse und allgemeinen Sparmaßnahmen zu sprechen. Angestoßen wurde dieser Schritt durch die in nahezu allen Sportkreisen feststellbaren Mehrbelastungen der Vereine im Rahmen der Haushaltsberatungen der Gemeinden und Landkreise. Hallennutzungsgebühren, Energiekostenbeteiligungen und neue Abgaben wie der Vereinseuro oder die kommunale Pferdesteuer seien hier nur als Beispiele genannt.

„Die Aufnahme des Sports in die Verfassung war kein Selbstzweck, sondern sollte den Stellenwert des Sports für das Zusammenleben in der Zivilgesellschaft würdigen. Sport fördert die Integration von Migranten und Menschen mit Handicap, er ist wichtiger Bestandteil aktiver und nachhaltiger Gesundheitspolitik und erfüllt nicht zuletzt angesichts des demografischen Wandels eine wichtige Funktion im sozialen Gefüge“, betonte Sportbund-Präsident Dr. Rolf Müller in Frankfurt. Zudem sei der Sportverein das ideale Lernfeld, um soziales Handeln, Teamgeist, aber auch Leistungsbereitschaft zu erleben und zu erlernen. „All dies würde für die Gesellschaft um vieles teurer werden, wenn es keinen organisierten Sport gäbe“, ist Müller überzeugt.

Dass die Bewältigung der finanziellen Schieflage in den Kommunen auch von den Sportvereinen mitgetragen werden müsse, sei dabei eine Selbstverständlichkeit, sagt Müller. „Allerdings sollten diese Gespräche gemeinsam mit allen Beteiligten und auf Augenhöhe geführt werden. Ein ‚runder Tisch’ zum Thema ist dabei sicher ein gangbarer Weg.“

Zuvor sei eine Klärung, was der Verfassungsrang bedeutet und was „freiwillige Leistungen“ sind, der entscheidende Schritt, um Sport und Kommunen Planungssicherheit an die Hand zu geben. „Es nutzt nichts, wenn die Gemeindevertreter einer Kommune eine Sportförderung beschließen, diese dann aber im Nachgang von der Kommunalaufsicht mit der Begründung, es handele sich um freiwil-lige Leistungen, wieder rückgängig gemacht wird.“

Für Müller sind die Gemeinden und Landkreise folglich auch nicht „Gegner“ in der Debatte, sondern Partner des organisierten Sports: „In dieser Frage muss endlich Klarheit geschaffen werden, damit Kommunalpolitik und organisierter Sport gemeinsam an die Lösung der bestehende Probleme herangehen können. Für uns ist die Sportförderung eindeutig eine Pflichtaufgabe.“

Quelle: www.landessportbund-hessen.de

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