Was ändert sich ab dem Schuljahr 2025/26? Den „Pakt für den Ganztag“ gibt es in Hessen bereits. Neu ist ab Schuljahr 2025/26 jedoch etwas Entscheidendes: Erstmals gilt bundesweit ein Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung. Damit entstehen neue Rahmenbedingungen – für Schulen, Kommunen und besonders auch für Sportvereine als starke Partner im Ganztag. Was ist neu? Ab 2025/26 haben Kinder einen Rechtsanspruch auf Bildungs- und Betreuungsangebote von insgesamt acht Stunden an Schultagen (der Unterricht zählt mit) sowie zusätzlich in mindestens neun Wochen der Schulferien. Der Anspruch startet zunächst für Erstklässler und wird anschließend jahrgangsweise ausgeweitet, bis er ab 2029/30 für alle Kinder der Klassen 1 bis 4 gilt. Was bedeutet das für den Landkreis Waldeck-Frankenberg? Die Umsetzung des Rechtsanspruchs liegt bei den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe – im Landkreis Waldeck-Frankenberg also beim Landkreis, zuständig ist der Fachdienst Schulen und Bildung. Für die Ferienbetreuung wird dabei u. a. mit zentralen Standorten (Cluster) geplant, um Betreuung verlässlich und finanzierbar zu organisieren. Welche Rolle spielen Sportvereine? Bewegung, Spiel und Sport sind im Ganztag ein zentraler Baustein – und viele Schulen arbeiten bereits mit Vereinen zusammen. Für Sportvereine bietet der Ganztag die Chance, Kinder früh zu erreichen, Talente zu entdecken und den Verein als kommunalen Bildungspartner zu etablieren. Gleichzeitig stellt der Ausbau des Ganztags Vereine vor organisatorische Fragen: Wie läuft die Kooperation mit der Schule? Welche Qualifikationen sind nötig? Wie werden Angebote finanziert?
Genau dazu gibt es eine ausführliche Handreichung mit konkreten Schritten (von der ersten Kontaktaufnahme bis zum Vertrag), Hinweisen zu Qualifikationen und Informationen zu Ferienangeboten.