Bezahlte Freistellung fürs Ehrenamt: Bis zu 12 Tage pro Jahr
Freistellung für ehrenamtliche Arbeit In Hessen besteht laut Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch ein gesetzlicher Anspruch auf bezahlte Freistellung für Ehrenamtliche in der Kinder- und Jugendarbeit. Er soll Beschäftigten ab 16 Jahren…
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