Sicherheitsauflagen bei Veranstaltungen der Sportorganisationen
Bestehen Unsicherheiten, wie Veranstaltungen der Sportorganisationen im öffentlichen Raum (z.B. Straßenradsport- oder Laufveranstaltungen, Umzüge etc.) im Hinblick auf notwendige Sicherheitsvorkehrungen und hier vor allem hinsichtlich Zufahrtssperren einzustufen sind, sind nachfolgende Infos vielleicht hilfreich:
Nachfolgend den Erlass des Hessischen Ministeriums des Innern: Erlass_Sicherheit bei Veranstaltungen_final
Für Sicherheit und Heimatschutz vom 14. Mai 2025 nachfolgender Link (Beratungszentrum sowie Förderprogramm der Hessischen Landesregierung):
Link Sofortprogramm Land Hessen
Kurz zusammengefasst kann man festhalten:
– Grundlage sollte stets eine aktuelle und individuelle Gefährdungslagebewertung der Polizei sein.
– Technische Sperren zur Sicherung der Zufahrten sind bei Veranstaltungen, bei denen die zu erwartende Besucherzahl 15.000 Personen übersteigt, zu empfehlen.
– Kleinere Veranstaltungen mit weniger als 5.000 Personen und ohne hohe Personendichte oder besondere Bedeutung können i.d.R. ohne Zufahrtschutz stattfinden.