Neue Förderrichtlinien Landessportbund Hessen
Ab dem 01.01.2024 gelten die neuen Förderrichtlinien:
Der lsb h gewährt seinen Sportvereinen Zuschüsse zur Durchführung des Sportbetriebes und der Gestaltung der Vereinsarbeit. Die Mittel werden im Rahmen des lsb h-Haushaltes durch den Beschluss des zuständigen Gremiums bereitgestellt. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
- Übungsleiter*innen
Ziel und Gegenstand der Bezuschussung ist der entgeltliche Einsatz von ausgebildeten haupt- und nebenberuflichen Übungsleiter*innen zur Durchführung von regelmäßigen Übungsstunden, die im Rahmen des Vereinsbetriebs den Mitgliedern des Vereins angeboten werden. An den Übungsstunden sollten 11 Personen teilnehmen, sofern die Sportart bzw. Disziplin dies zulässt.
Nicht zuschussfähig ist unter anderem der Einsatz von Übungsleiter*innen bei Wettkämpfen, Einzeltraining, Material-Bearbeitung (Bau und Wartung) und Theorie. - Vereinsmanager*innen
Ziel und Gegenstand der Bezuschussung ist der Einsatz von ausgebildeten haupt- und nebenberuflichen Vereinsmanager*innen zur Verbesserung der Organisation und Verwaltung in den Vereinen des lsb h.
Der Zuschuss muss für den*die betreffende*n Vereinsmanager*in verwendet werden. - Jugendleiter*innen
Ziel und Gegenstand der Bezuschussung ist der Einsatz von ausgebildeten haupt- und nebenberuflichen Jugendleiter*innen in der allgemeinen Jugendarbeit und/oder in der Interessenvertretung der Kinder und Jugendlichen in den Mitgliedsvereinen des lsb h. Sie arbeiten in den Mitbestimmungsgremien (Jugendausschüssen) der Sportvereine und organisieren überfachliche Angebote in den Bereichen Freizeitpädagogik, Freizeitsport, Jugendpolitik, Jugendkultur und Jugendsozialarbeit.
Der Zuschuss muss für den*die betreffende*n Jugendleiter*in verwendet werden.
Weitere Informationen zur Bezuschussung von Personen finden Sie in unseren Förderrichtlinien.
Relevanten Änderungen in Kürze:
- Ab dem Jahr 2024 wird für diese drei Personengruppen (Übungsleiter*innen, Vereinsmanager*innen und Jugendleiter*innen) nur noch ein gemeinsamer Antrag gestellt.
Bisher mussten drei separate Anträge eingereicht werden. - Die Antragstellung erfolgt zukünftig rückwirkend zum Ende des Antragsjahres.
Die Antragstellung nach den neuen Richtlinien wird daher erstmalig zum Jahreswechsel 2024/2025 für das Antragsjahr 2024 erfolgen. - Zukünftig wird der Antrag digital über ein Online-Portal gestellt.
Es entfällt somit die papierhafte Antragstellung über Ihre Stadt/Gemeinde und den Landkreis. - Die Bezuschussung für die Beschäftigung von Übungsleiter*innen erfolgt pauschal pro Person.
Die bisherige stundengenaue Abrechnung wird es zukünftig nicht mehr geben. - Der pauschale Zuschuss für hauptberufliche Übungsleiter wird auf bis zu 3.000,00 Euro (je nach Wochenarbeitszeit) jährlich erhöht.
Bisher lang dieser bei bis zu 2.000,00 Euro. - Auch hauptberufliche Vereinsmanager*innen und Jugendleiter*innen bezuschussen wir zukünftig, wie hauptberufliche Übungsleiter*innen, mit bis zu 3.000,00 Euro (je nach Wochenarbeitszeit) jährlich.
Hierfür ist die Einreichung des Arbeitsvertrages zwischen dem/der Vereinsmanager*in bzw. Jugendleiter*in und Ihrem Verein erforderlich. - Sportlehrer*innen müssen zukünftig einen Nachweis über Ihre Fortbildungen vorlegen.
Galt ein Sportstudium bzw. die Ausbildung zum/r staatlich geprüften Gymnastiklehrer*in bisher als Lizenz ohne Ablaufdatum, sind nun auch durch diese Personengruppen regelmäßige Fortbildungen gemäß der Lizenz Verlängerung von DOSB-Lizenzen vorzuweisen.
Relevante Änderungen auf einen Blick finden Sie hier.
Sicherlich habt Ihr einige Fragen zu den Neuerungen.
Informationsveranstaltungen über die neuen Förderrichtlinien, einfach auf das Datum klicken.
28.11.2023
30.01.2024
12.03.2024
jeweils 18.00 Uhr – 19.00 Uhr.