GEMA-Kostenübernahme durch Landessportbund Hessen

GEMA-Kostenübernahme durch Landessportbund Hessen

13. Dezember 2024 Allgemein 0

Jedes Jahr und auch rund um die Weihnachtszeit feiern wir die ein oder andere Party im Rahmen unseres Vereinsdaseins. Die ein oder andere organisatorische Frage, die sich stellt und auch die der Musik und damit verbunden natürlich auch, an was es zu denken gilt. Hierzu haben wir ein paar Infos für euch zusammen gestellt und alle weiteren Informationen erhaltet ihr unter nachfolgendem Link. https://www.landessportbund-hessen.de/geschaeftsfelder/vereinsmanagement/vereinsverwaltung/gema-und-rundfunkbeitrag/

Als Teil des GEMA Gesamtvertrages, zahlt der LSBH einen Pauschalbetrag für die GEMA indem werden die Veranstaltungen der Mitgliedervereine abgegolten sind. Natürlich muss jeder Vereinsbetrieb hinsichtlich der Abgeltung zu der gespielten Musik geprüft werden. Die Musiknutzung, die unter o.g. Link  nicht aufgeführt wurde, ist anmelde – und kostenpflichtig. Ohne rechtzeitige Anmeldung würde es dann teuer für des Verein.