Förderprogramm für die Existenzsicherung gemeinnütziger Sportvereine

Förderprogramm für die Existenzsicherung gemeinnütziger Sportvereine

8. Juni 2020 Allgemein 0

Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) hat am 21. April ein Förderprogramm speziell für die Existenzsicherung von gemeinnützigen Sportvereinen aufgelegt, die Mitglied im Landessportbund Hessen sind. Beantragt werden kann diese Landeszuwendung von Vereinen, die im ideellen Bereich oder in der Vermögensverwaltung aufgrund der Corona-Virus-Pandemie in eine existenzbedrohliche finanzielle Notlage und/oder einen Liquiditätsengpass geraten sind. Der ideelle Bereich stellt die eigentliche Vereinsarbeit dar. Damit sind alle Tätigkeiten gemeint, die unmittelbar dazu dienen, den steuerbegünstigten Zweck zu erreichen. Hierzu zählen klassische Einnahmen wie Mitgliedsbeiträge, Gebühren, Zuschüsse und Spenden und Ausgaben wie z.B. Kosten für Freizeitsport oder Jugendarbeit und Verbandsbeiträge.

Das Hilfsprogramm zielt auf die Beseitigung einer Existenzbedrohung in Folge mangelnder Liquidität, eine allgemeine Kompensation entgangener Einnahmen ist dagegen nicht vorgesehen und damit auch nicht förderfähig. Ein Liquiditätsengpass liegt vor, wenn der Antragsteller Forderungen zu befriedigen hat, für deren Begleichung absehbar keine ausreichenden liquiden Mittel zur Verfügung stehen. Anträge, die sich auf Liquiditätsengpässe beziehen, die vor dem Ausbruch der Pandemie am 11. März 2020 entstanden sind, sind nicht förderfähig. In Abhängigkeit von der durch die Corona-Virus-Pandemie bedingten finanziellen Belastung des Vereins werden Zuwendungen in Höhe von bis zu 10.000 Euro gewährt.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des HMdIS:
Corona-Hilfe für Sportvereine – Land Hessen