LIZENZVERLÄNGERUNG

Verlängerung der lsb h –Lizenzen
Zum 1. Januar 2019 hat der Landessportbund Hessen (lsb h) das Lizenzwesen auf das neue DOSB-Lizenzmanagementsystem (LiMS) umgestellt. Dadurch ändern sich nicht nur die Optik der Lizenz, sondern auch die Vorgaben zur Gültigkeitsdauer. Die Änderungen betreffen alle Lizenzarten und Lizenzstufen (Übungsleiter C/B, Vereinsmanager C/B etc.).
Der Landessportbund Hessen bleibt weiterhin der ausstellende Verband.

OPTIK:
Durch das DIN A4-Format und das größere DOSB-Logo werden die Sportlizenzen zu einer eigenen Marke.
Das Dokument besteht künftig aus zwei Seiten. Die erste Seite ist dabei als „Urkunde“ mit Angaben zur Lizenz konzipiert, die zweite Seite enthält die personalisierten Daten des Lizenzinhabers/der Lizenzinhaberin.

Wichtige Hinweise:

  • Der lsb h stellt keine Lizenzen im Scheckkarten-Format aus.
  • Lizenzen im „alten Format“ behalten ihre Gültigkeit. Erst bei der nächsten notwendigen Verlängerung wird das Format umgestellt. Nach Verlängerung erhalten Sie Ihre abgelaufene Lizenz (im „alten Format“) gemeinsam mit der Lizenz im „neuen Format“ sowie den eingereichten Fortbildungsbescheinigungen wieder zurück.
  • Bist du einmal im Besitz einer Lizenz im „neuen Format“, kannst du alle Unterlagen zur Lizenzverlängerung künftig auch per E-Mail einreichen.
    Eine postalische Zusendung ist natürlich trotzdem weiterhin möglich.
  • Wir senden dir die neue Lizenz im DIN A4-Format per Post zu.
  • Für die Ausstellung der neuen Lizenzen im DIN A4-Format wird kein Passbild mehr benötigt.
  • Voraussetzung zur Ausstellung einer „DOSB-Lizenz“ durch den lsb h ist die Mitgliedschaft in einem hessischen Sportverein.

GÜLTIGKEITEN:
Die Gültigkeit einer Lizenz beginnt mit dem Prüfungsdatum der Ausbildung (Ausstellungsdatum) und endet genau nach vier Jahren.
Beispiel: Erstausstellung Lizenz erfolgte am 18.04.2018 Neue Gültigkeit: 17.04.2022

Was muss bei der Lizenzverlängerung beachtet werden?
Um die Lizenz um vier Jahre zu verlängern, müssen innerhalb der Gültigkeitsdauer Fortbildungen im Umfang von mindestens 15 Lerneinheiten (LE) nachgewiesen werden. Diese sollten sich nach dem entsprechenden Profil der Lizenz richten.

ACHTUNG: Ab sofort können Lizenzen frühestens 3 Monate vor Ablauf verlängert werden! Vorher eingesandte Unterlagen können nicht bearbeitet werden und werden zurückgesandt. Wir bitten daher von vorzeitiger Einsendung abzusehen.

Die Verlängerung um vier Jahre erfolgt bei der nächsten Verlängerung ab dem Tag/Monat des Erstausstellungsdatums.
Beispiel: Erstausstellung Lizenz erfolgte am 18.02.2015 bisherige Gültigkeit bis 30.06.2019 (Verlängerung frühestens 3 Monate vor Ablauf möglich, frühestes Einreiche-Datum: 01.04.2019) Neue Gültigkeit bei Verlängerung bis 18.02.2023

Bitte beachten Sie die speziellen Vorgaben bei der Verlängerung von themenspezifischen Aufbauprofilen auf der 2. Lizenzstufe (siehe Infoblatt Ergänzungen 2. Lizenzstufe)!

Wichtiger Hinweis:
Höhere Lizenzen verlängern niedrigere Lizenzen „automatisch“ mit. Es müssen keine weiteren/separaten Fortbildungen besucht werden, d.h. wenn du deine Übungsleiter B-Lizenz mit 15LE an Fortbildungen verlängerst, wird Ihre Übungsleiter C-Lizenz ebenfalls um vier Jahre verlängert, jedoch nach den Gültigkeitsdaten der ÜL-C (die Gültigkeit der ÜL-C passt sich dadurch nicht der Gültigkeit der ÜL-B an).

Was passiert, wenn Ihre Lizenz abgelaufen ist?
Wird der Vier-Jahreszeitraum zur Lizenzverlängerung überschritten, sind zur Verlängerung Fortbildungen in folgender Anzahl an Lerneinheiten (LE) notwendig:
im 1. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit – 24 LE
im 2. und 3. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit – 32 LE
im 4. und 5. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit – 40 LE
um 6 und mehr Jahre überschritten – Lizenz muss neu erworben werden

Die Fortbildungen der Bildungsakademie und der Sportkreise decken ein großes Themenspektrum von Theorie und Praxis in der Arbeit mit Erwachsenen und Älteren ab, sind überwiegend zur Lizenzverlängerung anerkannt und entsprechend gekennzeichnet. Auch Fortbildungen anderer Anbieter (z. B. Sportverbände) können zur Lizenzverlängerung akzeptiert werden, wenn sie den inhaltlichen und formalen Anforderungen entsprechen.

Bei Fragen zur Anerkennung bitte Rücksprache mit dem Geschäftsbereich Schule, Bildung und Personalentwicklung, per Telefon: 069 6789-311 oder -448, oder per E-Mail: E-Mail halten.

Welche Unterlagen werden für die Lizenzverlängerung benötigt?
– Originallizenz im „alten Format“
– Fortbildungsbescheinigungen über mind. 15LE
– unterschriebener Verhaltenskodex (falls noch nicht eingereicht)
– unterschriebene Einwilligungserklärung zur Datenverarbeitung im Lizenzwesen (falls noch nicht eingereicht)
Die Formulare zum Verhaltenskodex und zur Einwilligungserklärung findest du online im Downloadbereich des lsb H

Bitte senden Sie die Unterlagen postalisch an folgende Adresse:

Landessportbund Hessen e. V. Geschäftsbereich Schule, Bildung und Personalentwicklung (GB SBP) (bitte unbedingt angeben!) Otto-Fleck-Schneise 4 60528 Frankfurt am Main