Bezahlte Freistellung fürs Ehrenamt: Bis zu 12 Tage pro Jahr

Bezahlte Freistellung fürs Ehrenamt: Bis zu 12 Tage pro Jahr

20. Januar 2026 Allgemein 0

Freistellung für ehrenamtliche Arbeit

In Hessen besteht laut Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch ein gesetzlicher Anspruch auf bezahlte Freistellung für Ehrenamtliche in der Kinder- und Jugendarbeit. Er soll Beschäftigten ab 16 Jahren ermöglichen, bis zu zwölf Tage im Jahr an Maßnahmen, Veranstaltungen oder Qualifizierungen teilzunehmen – und dabei Lohn oder Gehalt weiter zu beziehen. Arbeitgeber können die Lohnkosten erstattet bekommen. Die Freistellung ist völlig unabhängig vom Anspruch auf Bildungsurlaub zu sehen.

Freistellungen sind möglich für:

Tätigkeiten in der Leitung, pädagogischen Betreuung oder als Helferin/Helfer bei Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche wie

  • Jugendfreizeiten, Zeltlager, Ferienmaßnahmen
  • Camps, Jugendherbergen, erlebnispädagogische Angebote

Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen, Tagungen, Lehrgängen oder Seminaren, die der Aus- und Weiterbildung für die Jugendarbeit dienen.

Ehrenamtliche stellten den Antrag selbst über das Portal hjr-freistellungen.de. Die Freistellung muss befürwortet werde, zum Beispiel von der Sportjugend Hessen. Der Arbeitgeber kann die Freistellung bei Fortzahlung des Lohns oder Gehalts ablehnen, wenn dringende betriebliche Gründe dagegensprechen.

Mehr Infos: deinehrenamt.de; hjr-freistellungen.de; hessischer-jugendring.de.