Bezahlte Freistellung fürs Ehrenamt: Bis zu 12 Tage pro Jahr
Freistellung für ehrenamtliche Arbeit
In Hessen besteht laut Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch ein gesetzlicher Anspruch auf bezahlte Freistellung für Ehrenamtliche in der Kinder- und Jugendarbeit. Er soll Beschäftigten ab 16 Jahren ermöglichen, bis zu zwölf Tage im Jahr an Maßnahmen, Veranstaltungen oder Qualifizierungen teilzunehmen – und dabei Lohn oder Gehalt weiter zu beziehen. Arbeitgeber können die Lohnkosten erstattet bekommen. Die Freistellung ist völlig unabhängig vom Anspruch auf Bildungsurlaub zu sehen.
Freistellungen sind möglich für:
Tätigkeiten in der Leitung, pädagogischen Betreuung oder als Helferin/Helfer bei Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche wie
- Jugendfreizeiten, Zeltlager, Ferienmaßnahmen
- Camps, Jugendherbergen, erlebnispädagogische Angebote
Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen, Tagungen, Lehrgängen oder Seminaren, die der Aus- und Weiterbildung für die Jugendarbeit dienen.
Ehrenamtliche stellten den Antrag selbst über das Portal hjr-freistellungen.de. Die Freistellung muss befürwortet werde, zum Beispiel von der Sportjugend Hessen. Der Arbeitgeber kann die Freistellung bei Fortzahlung des Lohns oder Gehalts ablehnen, wenn dringende betriebliche Gründe dagegensprechen.
Mehr Infos: deinehrenamt.de; hjr-freistellungen.de; hessischer-jugendring.de.