BAUMAßNAHMEN

Landessportbund Hessen

Ziel und Gegenstand der Zuschüsse für die Durchführung von Baumaßnahmen ist die Förderung von vereinseigenen bzw. den Mitgliedsvereinen langfristig (mindestens 25 Jahre) überlassenen Sportanlagen, die überwiegend vom Verein genutzt werden und deren gewerbliche Nutzung ausgeschlossen ist. Bauherr und/oder Nutzer muss der Verein sein. Gemeinschaftsprojekte mehrerer Vereine sind zulässig.

Website Vereinsmanagement lsb H

Land Hessen

Ein wichtiges Ziel der Sportförderung der hessischen Landesregierung ist, allen Bevölkerungsschichten und Altersgruppen die Chancen und den Anreiz zu aktiver sportlicher Betätigung zu schaffen. Dies setzt ein ausreichendes und vielfältiges Angebot an Sportstätten voraus.

  Investitionen unter 35.000,00 €Investitionen über 35.000,00 €

Landkreis

Für die Durchführung von Baumaßnahmen (Neubau, Erweiterung, Modernisierung, Sanierung etc.) stellt der Landkreis den Sportvereinen Fördermittel zur Verfügung. Sie müssen Ihren Verein zunächst registrieren und können dann einen Online-Antrag stellen.

Richtlinien Online-Antrag

Stadt/ Gemeinde

In der Regel stellen die Kommunen Ihren ortsansässigen Vereinen Fördermittel für die Durchführung von Baumaßnahmen zur Verfügung. Frage hier bei deiner Kommune nach.