Neuer Gesamtvertrag zwischen dem DOSB und der GEMA

Neuer Gesamtvertrag zwischen dem DOSB und der GEMA

13. März 2014 Sportkreis Waldeck-Frankenberg 1

Nach langwierigen Auseinandersetzungen mit der Bundesvereinigung der Musikveranstalter hat die GEMA zum 1. Januar 2014 eine Tarifreform in Kraft gesetzt, die sowohl erfreuliche als auch unerfreuliche Auswirkungen für Musiknutzungen durch Sportvereine hat. Die erst kürzlich bis Ende 2016 verlängerte Zusatzvereinbarung zu diesem Gesamtvertrag ist hiervon nicht betroffen.

Musiknutzungen in kleinen Räumen und mit geringem Eintrittsgeld kosten künftig weniger GEMA-Gebühren. Neben dem üblichen Nachlass von 20 Prozent auf die Normaltarife für Verbände und Vereine, die einer Gesamtvertragsorganisation wie dem DOSB abgeschlossen sind, gewährt die GEMA künftig für sämtliche Musiknutzungen gemeinnütziger Sportvereine, die keine wirtschaftlichen Ziele verfolgen und bei denen der Sport im Vordergrund steht, einen zusätzlichen Sondernachlass in Höhe von 15 Prozent.

Für Veranstaltungen in großen Hallen und mit hohen Eintrittspreisen sieht die Tarifreform drastische Gebührenerhöhungen vor. Der DOSB hat die GEMA auf die sich hierdurch ergebenden finanziellen Belastungen für Veranstalter von Tanzsportturnieren, Turn-Wettbewerben und ähnlichen Sportveranstaltungen hingewiesen und Verhandlungen mit dem Ziel geführt, für solche Musiknutzungen Sonderregelungen zu vereinbaren. Die GEMA hat nunmehr in einem neuen Gesamtvertrag, der rückwirkend ab 1. Januar 2014 in Kraft tritt, für Veranstaltungen in Sportarten, bei denen Musik integraler Bestandteil ist, einen 50-prozentigen Nachlass auf die Vergütungssätze eingeräumt. Für die Berechnung der Vergütungssätze werden bei diesen Veranstaltungen das durchschnittliche gewichtete Eintrittsgeld sowie die für die jeweilige Veranstaltung festgelegte Maximalkapazität zugrunde gelegt.

Der neue Gesamtvertrag des DOSB mit der GEMA (einschließlich Berechnungsbeispielen) sowie die aktuellen Tarife stehen auf der Homepage des DOSB hier zum Abruf zur Verfügung.

Eine Antwort

  1. Gerhard Gottmann sagt:

    Hallo Vereinsvertreter,

    wenn Ihr den neuen GEMA-Vertrag beim DOSB herunterladet, vergesst auf keinen Fall die Zusatzvereinbarung herunterzuladen. Da sind alle abgegoltene Musiknutzungen aufgeführt, die Ihr nicht anmelden und auch nicht bezahlen müsst.

    Gerhard Gottmann

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